Zum Planfeststellungsverfahren zum Rückbau eines Teils des Stuttgarter Hauptbahnhofs (Gleisvorfeld Stuttgart Hauptbahnhof, Planfeststellungsabschnitt Rückbau Teilgebiet A2) hat PRO BAHN gemeinsam mit dem LNV, dem BUND und dem VCD eine Stellungnahme abgegeben, in der dieser Rückbau strikt abgelehnt wird, da die Gleise noch für den Eisenbahnverkehr benötigt werden. Zumindest bis eine alternative Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Hauptbahnhof fertiggestellt ist, muss die Gäubahn weiterhin an den bestehenden Stuttgarter Hauptbahnhof angebunden bleiben. Auch andere Projektteile werden bis zum geplanten Eröffnungstermin des Tunnelbahnhofs noch nicht fertig sein.
Die Stellungnahme kommt daher zu dem Fazit, dass der beantragte Rückbau der Gleisanlagen erst nach einer vollständigen Inbetriebnahme von Stuttgart 21 inklusive einer neuen Gäubahnanbindung zulässig wäre. Das jetzt von der DB AG beantragte Verfahren bezieht sich jedoch auf eine Teilinbetriebnahme von Stuttgart 21 ohne vollständige Übernahme aller bisherigen Verbindungen und ist somit unzulässig. Nach dem gegenwärtigen Stand ist — insbesondere wegen Verzögerungen bei der Einführung von ETCS — ein vorläufiger Fortbestand dieser Gleise als Rückfallebene notwendig, um einem Abhängen oder einer wesentlichen Verschlechterung der Erreichbarkeit des Stuttgarter Hauptbahnhofs vorzubeugen. Auch vor dem Vorliegen der Inbetriebnahmegenehmigung des neuen Tiefbahnhofs, die den Nachweis der Sicherheit für Doppelbelegungen beinhaltet, ist eine Entscheidung über den vorliegenden Rückbauantrag unzulässig, da erst mit dem Vorliegen der Inbetriebnahmegenehmigung die Kapazität des neuen Tiefbahnhofs bestimmt werden kann.
letzte Aktualisierung: 03/2026